Mittelalterliche Urkunden hatten zur Bestätigung ihrer Echtheit ein nur vom berechtigten Besitzer benutztes Siegel: Das ist eine Gravur mit Wappen, die in erhitztes Wachs und mit einem darin eingelegten Band auf die Urkunde gedrückt wurde, und zwar am unteren Ende des Pergaments.
Der Siegelabdruck war Vorrecht von Herrschaften und für die Untertanen das sichtbare Zeichen, dass der Inhalt der Urkunde von der Herrschaft stammte.
Das älteste erhaltene Borkener Stadtsiegel (um 1263)